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   BayObLG, 08.12.1977 - BReg. 3 Z 154/76   

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BayObLG, 08.12.1977 - BReg. 3 Z 154/76 (https://dejure.org/1977,12747)
BayObLG, Entscheidung vom 08.12.1977 - BReg. 3 Z 154/76 (https://dejure.org/1977,12747)
BayObLG, Entscheidung vom 08. Dezember 1977 - BReg. 3 Z 154/76 (https://dejure.org/1977,12747)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BayObLGZ 1977, 320
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • OLG Karlsruhe, 21.08.2014 - 11 Wx 92/13

    Handelsregister: Amtslöschung einer Gesellschaft wegen erheblicher

    Unerheblich ist, dass insoweit die in der Löschungsankündigung vom 28. Juni 2013 gesetzte Frist von einem Monat versäumt wurde, da ein Widerspruch auch dann zu berücksichtigen ist, wenn er verspätet aber vor Löschung beim zuständigen Registergericht eingeht (Bahrenfuss/Streub, FamFG 2. Aufl. § 394 Rn. 16; OLG Köln, Rpfleger 1994, 360; BayObLGZ 1977, 320, 323).
  • OLG Frankfurt, 30.04.2015 - 20 W 226/13

    Handelsregister: Amtslöschung einer amtswegigen Löschungseintragung

    Auch das OLG Zweibrücken (a.a.O.) weist insoweit unter Bezugnahme auf den Beschluss des BayObLG vom 08.12.1977 (a.a.O.) für ein Verfahren einer nach § 395 FamFG aufzuhebenden Löschung einer Gesellschaft aus dem Handelsregister wegen Vermögenslosigkeit nach § 394 FamFG zu Recht darauf hin, dass es der betroffenen Gesellschaft nur mit dieser Verfahrensweise unter Berücksichtigung von Art. 19 Abs. 4 GG ermöglicht wird, die Durchsetzung der auch zu ihren Gunsten zu beachtenden Verfahrensvorschriften bei einem Akt der öffentlichen Gewalt erreichen zu können (für eine Prüfung des Vorliegens der tatsächlichen Voraussetzungen der Vermögenslosigkeit erst im Rahmen der amtsgerichtlichen Entscheidung neben den genannten Entscheidungen des OLG Zweibrücken und des BayObLG auch Heinemann, a.a.O., § 394, Rn. 34; Nedden-Boeger in Schulte-Bunert, FamFG, 4. Aufl. 2014, § 394, Rn. 72; wohl auch Bumiller/Harders/Schwamb, FamFG, 11. Aufl. 2015, § 394, Rn. 8; zuletzt offengelassen von OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.09.2012, Az. 3 Wx 62/12, m.w.N. und von OLG Köln, Beschluss vom 17.03.2011, Az. 2 Wx 27/11, m.w.N., jeweils zitiert nach juris).
  • BayObLG, 12.03.1984 - BReg. 3 Z 27/84

    Keine Beschwerde gegen Eintragung im Handelsregister

    a) Gegen eine Eintragung im Handelsregister ist eine Beschwerde (Erinnerung) nicht statthaft (BayObLGZ 1977, 320/322 und 1979, 351/353; OLG Hamm OLGZ 1974, 139 /140 und 1976, 392/393; OLG Frankfurt OLGZ 1983, 189 /90 [= MittBayNot 1983, 80 /81]; Keidel/Kuntze/Winkler Rdnr. 3, Jansen Rdnrn. 15 f., je zu § 19; Habscheid Freiwillige Gerichtsbarkeit 7. Aufl. S. 445; Staub/Hüffer HGB 4. Aufl. § 8 Rdnr. 86; DrischjerVerfügung über die Führung und Einrichtung des Handelsregisters 5. Aufl.-§ 26 Anm. 4 a).

    Ein unzulässiges Rechtsmittel gegen eine- Registereintragung führt zur Prüfung der Frage, ob das Begehren der Beschwerdeführer in eine Anregung auf Einleitung eines Amtslöschungsverfahrens umzudeuten ist, für das eine erstinstanzielle Zuständigkeit auch des Landgerichts besteht ( §§ 142, 143 Abs. 1 FGG ; vgl. BayObLGZ 1977, 320 /322; Keidel/Kuntze/Winkler Rdnr. 3, Jansen Rdnr. 3, je zu § 143; Staub/Hüffer § 8 HGB Rdnr. 86).

  • BayObLG, 19.09.1991 - BReg. 3 Z 97/91

    Beschwerde gegen eine bekanntgemachte Eintragungsverfügung

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  • BayObLG, 06.02.1979 - BReg. 1 Z 142/78

    Festsetzung; Zwangsgeld; Handelsrecht

    Die Beschwerdebefugnis des Geschäftsführers (§ 20 Abs. 1 i.V.m. § 27 Abs. 4 FGG) folgt schon aus der Zurückweisung seiner Erstbeschwerde (BGHZ 31, 92/95; BayObLGZ 1977, 320/321).
  • BayObLG, 04.12.1984 - BReg. 3 Z 215/84

    Handelsregister; Eintragung; Anfechtbarkeit; Änderung; Umdeutung; Anfechtung;

    (a) »... Gegen eine Eintragung im Handelsregister ist eine Beschwerde (Erinnerung) nicht statthaft ([u. a.] BayObLGZ 1977, 320/322; OLG Hamm OLGZ 1976, 392/393; OLG Frankfurt OLGZ 1983, 189/190; Keidel/Kuntze/Winkler FGG 11. Aufl. RdNr. 3, Jansen FGG 2. Aufl. RdNrn. 15 f., je zu § 19).
  • BayObLG, 25.08.1983 - BReg. 3 Z 124/83

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Wiedereintragung als Geschäftsführer in das

    Die Beseitigung unrichtiger Eintragungen, zu denen auch Löschungen gehören (BayOblGZ 1977, 320/322), kann nur in dem in den§§ 142 ff. FGG erschöpfend geregelten Verfahren erreicht werden.
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